Hieran müssen Sie bei Scheidung denken – Versicherungsschutz und Vorsorge

Bei einer Scheidung müssen u.a. der bestehende Versicherungsschutz und die Altersvorsorge überprüft werden. Unser Scheidungs-Planer hilft dabei.

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Bootsversicherung

Eine Bootsversicherung schützt Sie und Ihr Boot, damit der Traum vom eigenen Boot oder von der eigenen Jacht nicht zum Albtraum wird.
 

Lebensversicherung

Gebäudeversicherung

in kleiner Funke Ihrer Kerze – und schon kann Ihr Eigenheim in Flammen aufgehen. Eine Gebäudeversicherung verhindert zwar keine Schäden, doch sie bewahrt Sie vor einem finanziellen Ruin.

Hypothek

Hypothek

Ihr Traum vom eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung kann mit einer Hypothek Wirklichkeit werden.

Versicherungsschutz

Unbedingt schnell für eigenen Versicherungsschutz sorgen

Wer seinen Versicherungsschutz durch die Scheidung verliert, sollte nicht zu lange mit dem Abschluss einer neuen Versicherung warten, da er in der Zwischenzeit schutzlos dasteht.

Denken Sie vor allem an folgende Versicherungen:

Rechtsschutzversicherung
Der Rechtsschutzversicherungsvertrag gilt nur bis zur gesetzlichen Scheidung für beide Ehegatten. Danach ist nur noch derjenige abgesichert, der die Versicherung abgeschlossen und unterschrieben hat. Allerdings sind die Kinder weiter mitversichert.

Der andere Ehegatte muss sich also mit der Scheidung selbst rechtsschutzversichern, so er oder sie diesen Rechtsschutz haben möchten

Krankenversicherung und private Krankenversicherungen
Ehepartner, die nicht selbst berufstätig sind, sind im Rahmen der Familienversicherung, ebenso wie die Kinder, über den berufstätigen Ehegatten mitversichert. Mit der Scheidung verliert der Ehegatte dann die Familienversicherung und muss sich selbst versichern. Derjenige Ehegatte, der nach der Scheidung nicht mehr mitversichert ist, hat dann 3 Monate Zeit, eine eigene Versicherung abzuschliessen. Solange besteht der Versicherungsschutz weiter. Nach Ablauf dieser Frist ist die alte Versicherung nicht mehr verpflichtet, die Kosten zu tragen.

An der eigenen privaten Krankenversicherung ändert sich für einen geschiedenen Ehegatten nichts. Wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist, können die Kinder nach der Scheidung beim gesetzlich versicherten Elternteil mitversichert werden.

Die private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung bietet nach der Scheidung demjenigen Ehegatten, der die Versicherung abgeschlossen hat, den entsprechenden Versicherungsschutz. Lediglich für die Kinder besteht weiter Versicherungsschutz.
Spätestens nach der Scheidung sollte der geschiedene Ehegatte also am besten eine eigene Haftpflichtversicherung abschliessen.
Hausratsversicherung
Auch diese Versicherung bietet demjenigen Versicherungsschutz, der sie abgeschlossen hat. Allerdings ist hier die Situation etwas komplexer. Sollte der Versicherungsnehmer in dem alten Haus oder Wohnung bleiben, ändert sich nichts.

Sollte er jedoch das gemeinsame Haus verlassen und eine neue Wohnung beziehen, so muss er dies unverzüglich der Versicherung mitteilen.
In diesem Fall gilt dann der Versicherungsvertrag für die neue Wohnung weiter.

Der andere Ehepartner, der in dem alten Haus zurückbleibt, sollte unbedingt eine eigenen Hausratversicherung abschliessen. Auch hier besteht übrigens in der Regel ein Versicherungsschutz bis zu 3 Monate nach der Scheidung weiter. Sollte innerhalb dieser Frist ein Schaden auftreten, so muss der Versicherungsnehmer diesen bei der Versicherung melden und sich um die Erstattung der Versicherungssumme kümmern.

Beachten Sie auch, dass in vielen Fällen – wenn der Hausrat unter den beiden Ehegatten aufgeteilt wird – die Versicherungssumme des bestehenden Vertrages gesenkt werden kann. Ebenso ist es möglich, die Wohnfläche der neu bezogenen Wohnung des Versicherungsnehmers anzupassen.

Lebensversicherung
Bei der Lebensversicherung sieht die Sache völlig anders aus, denn diese ist überhaupt nicht von einer Trennung oder sogar der rechtlichen Scheidung betroffen. Der Versicherungsnehmer benennt bei Abschluss der Lebensversicherung den oder die Begünstigten und diese bleiben bestehen, bis es im Ernstfall zur Auszahlung kommt, oder eben bis der Versicherungsnehmer den Begünstigten ändert – was er jede Zeit tun kann, wenn der Begünstigte widerruflich eingetragen wurde. Wurde der Begünstigte unwiderruflich eingetragen, so muss bei Änderung die Zustimmung beider Ehegatten vorliegen.
Da normalerweise der andere Ehegatte der Begünstigte ist, muss im Falle der Trennung und/oder Scheidung unbedingt an diesen Aspekt gedacht werden.

Sollte nach einer Trennung oder Scheidung das Einkommen für die Zahlung der Versicherungsbeiträge nicht mehr ausreichend sein, kann diese Art der Versicherung entweder ruhend gestellt oder gekündigt werden.

Private Rentenversicherung
Im Normalfall werden die im Laufe der Ehe erworbenen Rentenansprüche im Versorgungsausgleich gleichmässig auf beide Partner aufgeteilt. Hiervon sind sowohl gesetzliche als auch private Rentenversicherungen betroffen. Dies gilt, sollten diesbezüglich im Ehevertrag keine anderen Regelungen vereinbart worden sein.

Das Thema Private Rentenversicherung im Scheidungsfall ist nicht ganz einfach und man sollte sich entsprechend beraten lassen.

wichtige Aspekte der Scheidung

Eine Scheidung ist eine schwierige emotionale Situation.

Dennoch sollte man sich auch rational um einige wichtige Aspekte der Scheidung kümmern. Eine Sache, die oft vergessen wird, ist die Überprüfung des Versicherungsschutzes.

Zu denken ist hier zum einen an Versicherungen, die das gemeinsame Haus versichern. Dieser Schutz bleibt bestehen, für den Ehegatten, der im Haus bleibt. Der andere Ehegatte muss entsprechend für neuen Versicherungsschutz in der neuen Wohnung sorgen. Hierbei ist vor allem an Hausratsversicherung, Brandversicherung, Gebäudeversicherung, etc. zu denken.

Zum anderen gibt es aber auch viele Versicherungen, die von beiden Ehepartnern gemeinsam abgeschlossen wurden. Hier muss dann eventuell eine Anpassung vorgenommen werden, etwa was den Versicherungsnehmer oder den Begünstigten im Schadensfall angeht. Auch Krankenversicherungen schliessen den Ehegatten ein, dabei ist wichtig, dass jeder Partner Versicherung für sich anpasst..

Wir haben uns in diesem Beitrag das Thema für Sie näher angesehen.

Änderung des Begünstigten

Bei einer Scheidung oder Trennung

Bei einer Scheidung oder Trennung muss auch unbedingt darauf geachtet werden, den Begünstigten bei der Versicherung abzuändern. Denn sonst kann der ehemalige Ehepartner eventuell die Versicherungssumme erben. Zu denken ist hier besonders an Lebensversicherungen, Altersvorsorgeversicherungen, etc.

Es hat tatsächlich Fälle gegeben, wo die Sache mit der Lebensversicherung vergessen wurde und dann der ehemalige Partner die Lebensversicherung ausgezahlt bekommen hat, statt der neue Ehepartner oder die Kinder.

Gemeinsame versicherungen

Gemeinsam abgeschlossene Versicherungen

Häufig haben beide Ehegatten Versicherungen gemeinsam abgeschlossen. Im Trennungs- bzw. Scheidungsfall muss dann also unbedingt mit der Versicherung geklärt werden, wer in Zukunft Versicherungsnehmer ist.

Der andere Ehegatte muss sich dann umgehend um eigenen Versicherungsschutz kümmern.

Steuer- und Finanzberaters

Fazit Versicherung und Vorsorge im Scheidungsfall

Das Thema ist nicht ganz einfach und in einigen Fällen ziemlich heikel. Da die Betroffenen zudem in einer schwierigen emotionalen Situation sind, raten wir stets dazu, eine gute Beratung zu suchen.
Sollten Sie Fragen haben, freuen wir uns, Ihnen weiterhelfen zu können.

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