Hieran müssen Sie bei Scheidung denken – Versicherungsschutz und Vorsorge
Bei einer Scheidung müssen u.a. der bestehende Versicherungsschutz und die Altersvorsorge überprüft werden. Unser Scheidungs-Planer hilft dabei.
Bootsversicherung
Eine Bootsversicherung schützt Sie und Ihr Boot, damit der Traum vom eigenen Boot oder von der eigenen Jacht nicht zum Albtraum wird.
Gebäudeversicherung
in kleiner Funke Ihrer Kerze – und schon kann Ihr Eigenheim in Flammen aufgehen. Eine Gebäudeversicherung verhindert zwar keine Schäden, doch sie bewahrt Sie vor einem finanziellen Ruin.
Versicherungsschutz
Unbedingt schnell für eigenen Versicherungsschutz sorgen
Denken Sie vor allem an folgende Versicherungen:
Rechtsschutzversicherung
Der andere Ehegatte muss sich also mit der Scheidung selbst rechtsschutzversichern, so er oder sie diesen Rechtsschutz haben möchten
Krankenversicherung und private Krankenversicherungen
An der eigenen privaten Krankenversicherung ändert sich für einen geschiedenen Ehegatten nichts. Wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist, können die Kinder nach der Scheidung beim gesetzlich versicherten Elternteil mitversichert werden.
Die private Haftpflichtversicherung
Spätestens nach der Scheidung sollte der geschiedene Ehegatte also am besten eine eigene Haftpflichtversicherung abschliessen.
Hausratsversicherung
Sollte er jedoch das gemeinsame Haus verlassen und eine neue Wohnung beziehen, so muss er dies unverzüglich der Versicherung mitteilen.
In diesem Fall gilt dann der Versicherungsvertrag für die neue Wohnung weiter.
Der andere Ehepartner, der in dem alten Haus zurückbleibt, sollte unbedingt eine eigenen Hausratversicherung abschliessen. Auch hier besteht übrigens in der Regel ein Versicherungsschutz bis zu 3 Monate nach der Scheidung weiter. Sollte innerhalb dieser Frist ein Schaden auftreten, so muss der Versicherungsnehmer diesen bei der Versicherung melden und sich um die Erstattung der Versicherungssumme kümmern.
Beachten Sie auch, dass in vielen Fällen – wenn der Hausrat unter den beiden Ehegatten aufgeteilt wird – die Versicherungssumme des bestehenden Vertrages gesenkt werden kann. Ebenso ist es möglich, die Wohnfläche der neu bezogenen Wohnung des Versicherungsnehmers anzupassen.
Lebensversicherung
Da normalerweise der andere Ehegatte der Begünstigte ist, muss im Falle der Trennung und/oder Scheidung unbedingt an diesen Aspekt gedacht werden.
Sollte nach einer Trennung oder Scheidung das Einkommen für die Zahlung der Versicherungsbeiträge nicht mehr ausreichend sein, kann diese Art der Versicherung entweder ruhend gestellt oder gekündigt werden.
Private Rentenversicherung
Das Thema Private Rentenversicherung im Scheidungsfall ist nicht ganz einfach und man sollte sich entsprechend beraten lassen.
wichtige Aspekte der Scheidung
Eine Scheidung ist eine schwierige emotionale Situation.
Dennoch sollte man sich auch rational um einige wichtige Aspekte der Scheidung kümmern. Eine Sache, die oft vergessen wird, ist die Überprüfung des Versicherungsschutzes.
Zu denken ist hier zum einen an Versicherungen, die das gemeinsame Haus versichern. Dieser Schutz bleibt bestehen, für den Ehegatten, der im Haus bleibt. Der andere Ehegatte muss entsprechend für neuen Versicherungsschutz in der neuen Wohnung sorgen. Hierbei ist vor allem an Hausratsversicherung, Brandversicherung, Gebäudeversicherung, etc. zu denken.
Zum anderen gibt es aber auch viele Versicherungen, die von beiden Ehepartnern gemeinsam abgeschlossen wurden. Hier muss dann eventuell eine Anpassung vorgenommen werden, etwa was den Versicherungsnehmer oder den Begünstigten im Schadensfall angeht. Auch Krankenversicherungen schliessen den Ehegatten ein, dabei ist wichtig, dass jeder Partner Versicherung für sich anpasst..
Wir haben uns in diesem Beitrag das Thema für Sie näher angesehen.
Änderung des Begünstigten
Bei einer Scheidung oder Trennung
Es hat tatsächlich Fälle gegeben, wo die Sache mit der Lebensversicherung vergessen wurde und dann der ehemalige Partner die Lebensversicherung ausgezahlt bekommen hat, statt der neue Ehepartner oder die Kinder.
Gemeinsame versicherungen
Gemeinsam abgeschlossene Versicherungen
Der andere Ehegatte muss sich dann umgehend um eigenen Versicherungsschutz kümmern.
Steuer- und Finanzberaters
Fazit Versicherung und Vorsorge im Scheidungsfall
Sollten Sie Fragen haben, freuen wir uns, Ihnen weiterhelfen zu können.
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